Herzlich Willkommen!

Willkommen auf der offiziellen Seite des Cannabis Club Gronau e.V., einem eingetragenen Verein, der den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Anbau von Cannabis im Rahmen des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) organisiert.

Über uns

Der Verein wurde am 24.07.2024 gegründet und hat am 23.07.2025 die offizielle Anbauerlaubnis von der Bezirksregierung Münster erhalten. Zuvor wurde die Anbauhalle erfolgreich bauordnungsrechtlich abgenommen, womit alle behördlichen Voraussetzungen für den Standort erfüllt sind.

Die Produktionsanlage ist vollständig eingerichtet, der gemeinschaftliche Anbau wurde aufgenommen und die erste Ernte erfolgreich abgeschlossen.

Die Abgabe von getrocknetem Cannabis an aktive Mitglieder hat inzwischen begonnen und erfolgt ausschließlich unter strikter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des KCanG.

Gemäß § 9 KCanG ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, Vermehrungsmaterial (z. B. Stecklinge oder Samen) auch an volljährige Nicht-Mitglieder abzugeben.
Sobald alle internen Voraussetzungen dafür erfüllt sind, informieren wir hier auf der Website.

Häufige Fragen

Wie viel Cannabis darf ich als Mitglied erhalten?

  • Bis zu 25 g pro Tag
  • Max. 50 g pro Monat

Ist der Konsum im Club erlaubt?
Nein, Konsum vor Ort ist gesetzlich verboten.

Kann ich mein Cannabis auch geliefert bekommen?

Nein. Die Abgabe erfolgt nur vor Ort und persönlich.

Darf ich als Nicht-Mitglied Stecklinge kaufen?

Ja, nach § 9 KCanG dürfen volljährige Nicht-Mitglieder unter bestimmten Bedingungen Vermehrungsmaterial (z. B. Stecklinge) erwerben.

Wie viele Stecklinge darf ich als Nicht-Mitglied kaufen?

Maximal 5 Stecklinge pro Monat. Ein Alters- und Wohnsitznachweis ist erforderlich.

Darf ich mehrere Mitgliedschaften in verschiedenen Clubs haben?

Nein, du darfst nur in einem CSC gleichzeitig Mitglied sein.

Ist der Club offiziell anerkannt?

Ja. Wir haben die offizielle Anbauerlaubnis der Bezirksregierung Münster und die Bauabnahme für unsere Produktionsstätte erhalten.

Wie sieht euer Gesundheits- & Präventionskonzept aus?

Wir bieten Beratung vor Ort durch unser Team. Ein eigener Raum für Suchtprävention und Aufklärung steht jederzeit zur Verfügung.

Können Mitglieder im Anbau mithelfen?

Ja, gemäß § 11 Abs. 2 des Konsumcannabisgesetzes sind Anbauvereinigungen dazu verpflichtet, den gemeinschaftlichen Zweck des Anbaus durch die aktive Mitwirkung ihrer Mitglieder zu verwirklichen.